KFZ Gutachter Sparrenburg

Ihr Experte für Schadengutachten, Kurz Gutachten, Wert Gutachten, Oldtimer Bewertung, Sportwagen Gutachten & Lkw Gutachten

Sie haben einen Schadensfall?

Sie erreichen uns an 24 Stunden an jedem Tag der Woche.
Wir sind in ganz NRW für Sie da.

KFZ Gutachter in Sparrenburg

Über uns

Wir sind Ihr KFZ Sachverständigenbüro im Umkreis Bielefeld und Umgebung. Bei allen Belangen rund um Ihr Fahrzeug oder Ihren Schadenfall helfen wir Ihnen gerne rund um die Uhr weiter.

Ihre Vorteile

KOMPETENT, ZUVERLÄSSIG, SCHNELL

Bei uns erhalten Sie nach einem Verkehrsunfall eine schnelle und zuverlässige Unterstützung bei der reibungslosen Schadenregulierung. Wenn Sie auf der Suche nach einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen sind, erhalten Sie bei uns besten Service und eine professionelle Abwicklung.

KFZ Gutachter in Sparrenburg

Unsere Leistungen

Schadengutachten

Kurzgutachten

Wertgutachten

Oldtimerbewertung

Sportwagengutachten

Lkw-Gutachten

Fragen und antworten

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie den Schaden wenn möglich dokumentieren und Beweisfotos, sowie eine Skizze des Unfallhergangs anfertigen. Notieren Sie sich unbedingt auch die Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen. Anschließend sollten Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen und die Versicherung darüber informieren.

Nach einem Unfall kommt es neben der Schuldfrage auch immer schnell zur Frage nach der Schadenhöhe. Für die Unfallschäden am Fahrzeug des Unfallverursachers müssen dabei die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung aufkommen. Wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, werden die Schäden an Ihrem Fahrzeug in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt.

Hier kommt der Kfz-Gutachter ins Spiel, denn er ist nun dafür zuständig die Höhe des entstandenen Sachschadens festzustellen. Es wird ein Schadengutachten erstellt, in dem alle wichtigen Faktoren wie beispielsweise die Wertminderung durch denn Unfallschaden, die Reparaturkosten und der Nutzungsausfall berücksichtigt werden, um eine korrekte Abwicklung des Schadens zu gewährleisten.

Als Geschädigter in einem Unfallschaden haben Sie immer das Recht, einen Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen, welcher von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass Sie nicht Schuld an dem Unfall sind. Zur individuellen Einschätzung der Situation können Sie uns gerne auch unverbindlich für ein Beratungsgespräch kontaktieren.

Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, werden die Kosten für das Kfz Schadengutachten von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. Da wir direkt mit dieser abrechnen, müssen Sie keine Kosten tragen.

Nein, denn dieser hat keine beweissichernde Funktion und berücksichtigt im Gegensatz zu einem professionellen Schadengutachten auch nicht die Wertminderung durch den Unfallschaden oder die entstandenen Nutzungsausfall. Nur mit einem vollständigen Gutachten Ihres Kfz-Sachverständigen können Sie sicher auch den vollständigen Schadenersatzanspruch geltend machen.

Wir führen die Begutachtung Ihres Fahrzeugs entweder an unserem Büro, in der Werkstatt, oder bei Ihnen vor Ort durch, das sprechen wir individuell mit Ihnen ab. Das ist aber auch abhängig von der Schwere und der Art des Unfalls, denn bei Verdacht auf verborgene Schäden an ihrem Fahrzeug müssen diese in einer Werkstatt untersucht werden, um die vollständige Schadensumme feststellen zu können.

Ja, Sie können selber entscheiden ob Sie den Schadenersatzanspruch der Ihnen zusteht, für die Reparatur verwenden, oder sich den Gegenwert auszahlen lassen.

Ja, Sie können sich nicht nur Ihren Sachverständigen selber aussuchen, sondern auch die Werkstatt in der Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen können. 

Sie können sich den Sachverständigen für die Erstellung des Schadengutachtens selber aussuchen, Sie müssen niemanden beauftragen, den die gegnerische Versicherung empfiehlt. Achten Sie darauf, einen freien und unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der Ihre Interessen zuverlässig vertritt.

Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, wird ein Gutachten des Sachverständigen Ihrer Wahl von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt. Die Schadenhöhe sollte dafür über ca. 750€ liegen, dieser Wert wird aber in der Regel sehr schnell erreicht. Auch bei kleineren Schäden helfen wir Ihnen gerne weiter und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten, die Kosten hierfür werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen und das ganze ist für Sie kostenlos.

Der Gesamtrechnungswert des Schadengutachtens bemisst sich im Haftpflichtfall an der Höhe der Schadensumme, da ein größerer Schaden auch ein umfangreicheres und anspruchsvolleres Gutachten erfordert. Die Kosten werden bei uns anhand von Tabellen großer Sachverständigenverbände wie beispielsweise des BVSK berechnet, die von den Versicherung anerkannt werden.

Ein freier und unabhängiger Sachverständiger tritt als unparteiischer Vermittler zwischen den beiden Unfallparteien auf und kann dabei Ihre Interessen als Geschädigter vertreten. Sie können den Sachverständigen dabei selbst auswählen und beauftragen, Sie können sich somit darauf verlassen, dass alle Werte und Reparaturverfahren anhand der Vorgaben des Herstellers und nach aktueller Rechtsprechung, anstatt nach Vorgaben der Versicherung oder deren Partnerwerkstatt berechnet wurden. 

Für die Erstellung eines Gutachtens inspizieren wir Ihr Fahrzeug entweder bei uns im Büro, in der Werkstatt, oder bei Ihnen vor Ort, den genauen Ablauf stimmen wir individuell mit Ihnen ab.

Nach der Besichtigung arbeiten wir das Gutachten in der Regel noch am gleichen Tag detailliert für Sie aus und versenden es an die gegnerische Versicherung oder – wenn gewünscht – an Ihren Anwalt. Sie erhalten von uns natürlich auch eine Kopie für Ihre Unterlagen.

Das Gutachten beinhaltet dann alle Zahlen, Daten und Fakten Ihr Fahrzeug und den Unfallschaden betreffend. Das sind unter anderem:

  • technische Daten des Fahrzeugs
  • Serien- und Sonderausstattung
  • aktueller Wiederbeschaffungswert
  • – Dokumentation eventueller Vorschäden
  • Beschreibung des Unfallschadens
  • Darlegung der notwendigen Reparaturarbeiten (Ersatzteile und Zeitaufwand)
  • umfassende Kostenkalkulation
  • Feststellung der Wertminderung
  • Nennung des Nutzungsausfalls
  • Feststellung eines Restwerts (wenn erforderlich)

Das sagen unsere Kunden

eF Kay

5/5
Kompetenter und Zuverlässiger Gutachter. Innerhalb kürzester Zeit, schaden schon begutachtet. Kann ich nur empfehlen.

Real AG7

5/5
Sehr guter Service! Im ständigen Kontakt mit Kunden und fragen werden immer klar beantwortet. Man fühlt sich in der Zusammenarbeit sicher und man bleibt

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