Einleitung
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Schadensersatz – das wissen viele. Doch wie Sie diesen Anspruch konkret geltend machen, ist eine andere Frage. Müssen Sie zwingend reparieren lassen? Oder können Sie sich den Schaden auch einfach auszahlen lassen? Genau hier kommt die sogenannte fiktive Abrechnung ins Spiel.
Diese Möglichkeit erlaubt es Ihnen, sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten ohne tatsächliche Reparatur von der gegnerischen Versicherung erstatten zu lassen. Ob aus Zeitgründen, wirtschaftlicher Überlegung oder weil Sie selbst reparieren wollen – die fiktive Abrechnung ist ein anerkanntes Recht.
Als unabhängiger Kfz Gutachter in Bielefeld begleite ich regelmäßig Kunden, die diesen Weg wählen. In diesem Blog erkläre ich, was eine fiktive Abrechnung ist, wie sie funktioniert, welche Vorteile und Risiken sie hat – und was Sie unbedingt beachten sollten.
Was bedeutet fiktive Abrechnung genau?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne dass Sie die Reparatur durchführen lassen müssen. Die Grundlage bildet ein objektives Schadengutachten, das den Schaden, die Reparaturkosten und ggf. weitere Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Wiederbeschaffungswert enthält.
Wichtige Merkmale:
- Keine Reparaturpflicht
- Auszahlung erfolgt auf Basis der Netto-Reparaturkosten
- Grundlage ist ein Sachverständigengutachten, nicht ein Kostenvoranschlag
Beispiel:
- Reparaturkosten laut Gutachten: 4.200 € brutto / 3.500 € netto
- Sie entscheiden sich gegen Reparatur
- Die Versicherung zahlt 3.500 € aus (netto)
Tabelle: Unterschiede zwischen realer und fiktiver Abrechnung
Merkmal | Reale Reparatur | Fiktive Abrechnung |
---|---|---|
Reparatur erfolgt? | Ja | Nein (ggf. später) |
Erstattung brutto/netto? | Brutto (inkl. MwSt) | Netto |
Basis der Zahlung | Werkstattrechnung | Gutachten |
Wichtig: Die fiktive Abrechnung ist nur im Haftpflichtfall möglich. Bei Kaskoschäden gelten andere Regeln.
Welche Vorteile bietet die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung bietet Ihnen maximale Flexibilität. Sie entscheiden selbst, ob, wann und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren. Gerade bei älteren Fahrzeugen oder handwerklichem Geschick kann sich das finanziell lohnen.
Vorteile auf einen Blick:
- Sie bestimmen, ob eine Reparatur durchgeführt wird
- Sie können Eigenreparaturen oder günstigere Werkstätten nutzen
- Sie erhalten eine Auszahlung ohne Nachweispflicht
- Wertminderung und Nutzungsausfall sind ebenfalls abrechenbar, sofern im Gutachten enthalten
Praxisbeispiel aus Bielefeld:
Ein Kunde mit einem 8 Jahre alten Ford Focus hatte einen Heckschaden. Reparaturkosten laut Gutachten: 3.100 € netto. Der Kunde ließ den Schaden selbst beheben und verwendete gebrauchte Ersatzteile. Die Versicherung zahlte 3.100 € aus – die tatsächlichen Kosten beliefen sich auf ca. 1.400 €. Die Differenz konnte der Kunde behalten.
Tabelle: Typische Anwendungsfälle für fiktive Abrechnung
Situation | Fiktive Abrechnung sinnvoll? |
Älteres Fahrzeug, guter technischer Zustand | Ja |
Kleinere Karosserieschäden | Ja |
Totalschaden mit Reparaturverzicht | Ja |
Leasingfahrzeug mit Reparaturpflicht | Nein |
Was wird bei der fiktiven Abrechnung nicht erstattet?
Auch wenn die fiktive Abrechnung viele Vorteile bietet, gibt es bestimmte Leistungsausschlüsse, die Sie kennen sollten. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, alles zu zahlen, was im Gutachten steht.
Folgende Positionen werden in der Regel nicht oder nur eingeschränkt erstattet:
- Mehrwertsteuer (nur bei nachgewiesener Reparatur)
- Verbringungskosten (z. B. Transport zur Lackiererei)
- UPE-Aufschläge (Zuschläge auf Ersatzteilpreise)
- Reparaturkosten außerhalb üblicher Standards
Deshalb ist ein präzise formuliertes Gutachten entscheidend, um die fiktive Abrechnung vollständig und ohne Kürzungen geltend zu machen. Ich achte als Kfz Gutachter in Bielefeld genau darauf, welche Positionen technisch begründbar sind.
Tabelle: Was wird bei fiktiver Abrechnung häufig gekürzt?
Position | Erstattet? | Hinweis |
Reparaturkosten (netto) | Ja | Grundlage der Auszahlung |
Mehrwertsteuer | Nein | Nur bei Rechnungsnachweis |
Wertminderung | Ja | Wenn im Gutachten enthalten |
Nutzungsausfall | Ja | Wenn Nutzung nachweislich entfällt |
Verbringungskosten | Teilweise | Muss begründet sein |
Welche Rolle spielt das Gutachten dabei?
Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für jede fiktive Abrechnung. Es muss alle relevanten Schadenpositionen enthalten, nachvollziehbar dokumentiert sein und realistische Werte abbilden. Nur dann akzeptiert die Versicherung das Gutachten als Abrechnungsgrundlage.
Als Kfz Gutachter in Bielefeld stelle ich sicher:
- Detaillierte Erfassung aller Schäden, auch versteckter Mängel
- Realistische und technische Herleitung der Kosten
- Dokumentation der Ausfallzeit zur Nutzungsausfallentschädigung
- Begründung der Wertminderung
So können Sie sich den Schaden problemlos auszahlen lassen und entscheiden selbst, was Sie mit dem Geld tun.
Welche Risiken gibt es – und wie vermeiden Sie sie?
Die größte Gefahr bei der fiktiven Abrechnung ist, dass die Versicherung Teile der Erstattung kürzt, weil sie bestimmte Positionen anzweifelt oder das Gutachten nicht akzeptiert. Auch bei nicht fachgerechter Reparatur kann es später Probleme beim Wiederverkauf oder mit der Sicherheit geben.
Typische Risiken:
- Kürzungen wegen fehlender technischer Begründung
- Versicherungen fordern eigene Gutachter an
- Nutzungsausfall oder Wertminderung wird nicht anerkannt
So vermeiden Sie Probleme:
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter – kein Versicherungsbüro
- Lassen Sie das Gutachten detailliert und nachvollziehbar erstellen
- Verzichten Sie nicht auf Positionen wie Nutzungsausfall oder Wertminderung
Gerade in Bielefeld, Herford oder Gütersloh ist der Fahrzeugmarkt sehr unterschiedlich – ein ortskundiger Gutachter hilft, realistische Werte zu dokumentieren.
Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung
Viele Geschädigte haben beim ersten Unfall noch nie von fiktiver Abrechnung gehört. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist der Unterschied zur normalen Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung wird nicht repariert, sondern die Kosten gemäß Gutachten ausgezahlt.
Bekomme ich die Mehrwertsteuer dazu?
Nur, wenn Sie tatsächlich reparieren und eine Rechnung vorlegen – ansonsten nur den Nettobetrag.
Kann ich trotzdem eine Wertminderung geltend machen?
Ja, wenn sie im Gutachten steht und sachlich begründet ist.
Was ist, wenn ich später doch reparieren lasse?
Das ist erlaubt. Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt die Mehrwertsteuer nachfordern – mit Rechnung.
Muss ich die Reparatur selbst machen?
Nein. Sie können auch einfach das Geld behalten – es gibt keine Reparaturpflicht.
Gibt es Fristen bei der fiktiven Abrechnung?
Ja. Die allgemeinen Verjährungsfristen für Schadensersatz (3 Jahre) gelten auch hier. Je früher Sie das Gutachten erstellen lassen, desto besser.
Interessante Links zur fiktiven Abrechnung
Sie überlegen, ob die fiktive Abrechnung für Sie sinnvoll ist? Hier finden Sie weitere Informationen. Gerne berate ich Sie persönlich vor Ort in Bielefeld: