Einleitung
Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert: Ihr Fahrzeug wird bei einem Unfall beschädigt, obwohl Sie keine Schuld trifft. Schnell stellt sich die Frage: Was übernimmt die gegnerische Versicherung eigentlich – und was nicht? Viele Betroffene sind unsicher, welche Ansprüche sie geltend machen können. Die Folge: Es wird weniger erstattet, als rechtlich möglich wäre.
Dabei haben Sie als Geschädigter im Haftpflichtfall umfassende Rechte. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie aktiv handeln und sich nicht nur auf die Versicherung des Unfallverursachers verlassen.
Als Kfz Gutachter in Bielefeld begleite ich täglich Unfallgeschädigte und weiß, wo Versicherungen gerne kürzen – und wie Sie trotzdem zu Ihrem vollen Schadensersatz kommen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden, wo es Stolperfallen gibt und wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen.
Diese Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, alle unfallbedingten Kosten zu erstatten, die notwendig und nachvollziehbar sind.
Dazu zählen u. a.:
- Reparaturkosten (Werkstattrechnung oder fiktive Abrechnung)
- Kosten für den Kfz Gutachter Ihrer Wahl
- Wertminderung, falls das Fahrzeug durch den Unfall an Marktwert verliert
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
- Kosten für einen Rechtsanwalt, wenn Sie einen beauftragen
- Abschleppkosten zur Werkstatt oder nach Hause
- Standgeld (z. B. bei längerer Werkstattaufbewahrung)
- Ummelde- oder Abmeldekosten bei Totalschaden
Tabelle: Was bei einem Haftpflichtschaden erstattungsfähig ist
Kostenposition | Erstattet durch Versicherung? | Hinweise |
---|---|---|
Reparaturkosten | Ja | Brutto nur bei Reparatur mit Rechnung |
Gutachterkosten | Ja | Freie Wahl bei unverschuldetem Unfall |
Mietwagen oder Ausfall | Ja | Alternativ Nutzungsausfallpauschale |
Anwaltkosten | Ja | Bei berechtigter Einschaltung |
Wertminderung | Ja | Bei hochwertigen oder neueren Fahrzeugen |
Wichtig: Die Versicherung ersetzt nur Kosten, die mit dem Unfall unmittelbar zusammenhängen – und korrekt dokumentiert wurden.
Was übernimmt die gegnerische Versicherung nicht?
Nicht alle Wünsche oder Kostenpositionen werden automatisch übernommen. Die Versicherung prüft jede Position sorgfältig – und kürzt oft dort, wo kein klarer Nachweis oder rechtlicher Anspruch besteht.
Typische Beispiele für nicht erstattete Kosten:
- Tuning oder Sonderumbauten, wenn diese nicht dokumentiert oder versichert sind
- Reparaturen, die nicht unfallbedingt sind
- Schäden am eigenen Fahrzeug bei Mitschuld (Teilschuld)
- Emotionale Belastung oder Zeitaufwand
- Wertverluste ohne sachliche Grundlage
Tabelle: Kosten, die oft nicht übernommen werden
Kostenart | Übernahme durch Versicherung? | Grund |
Lackschäden von früher | Nein | Kein direkter Unfallbezug |
Selbst durchgeführte Reparaturen | Nein | Nur bei Nachweis & unter Bedingungen |
Eigenes Gutachten bei Teilschuld | Teilweise | Abhängig vom Verschuldensanteil |
Verdienstausfall (ohne Nachweis) | Nein | Nur mit Nachweis über Arbeitsausfall |
Mein Rat: Lassen Sie vorab ein Gutachten erstellen – damit alle unfallbedingten Kosten transparent aufgeführt sind und es keine Missverständnisse gibt.
Warum ein eigenes Gutachten so wichtig ist
Die gegnerische Versicherung arbeitet nicht in Ihrem Interesse. Sie versucht, den Schaden so gering wie möglich zu halten – auch durch eigene Gutachter oder Pauschalangebote.
Ein unabhängiges Kfz Gutachten bietet Ihnen:
- Eine objektive Bewertung aller Schäden
- Die Grundlage für eine fiktive Abrechnung (Auszahlung ohne Reparatur)
- Den Nachweis für Nutzungsausfall, Wertminderung oder Restwert
- Die Möglichkeit, alle Positionen rechtssicher zu belegen
Praxisbeispiel aus Bielefeld:
Ein Kunde aus Bielefeld-Jöllenbeck erhielt von der Versicherung ein erstes Angebot über 3.000 €. Nach Begutachtung durch mich als unabhängigen Kfz Gutachter lag die tatsächliche Schadenshöhe bei 5.800 € inklusive Nutzungsausfall und merkantiler Wertminderung – ein Unterschied von 2.800 €, den der Kunde sonst nicht geltend gemacht hätte.
Tabelle: Beispielhafte Differenzen durch unabhängige Begutachtung
Schadenposition | Versicherungsschätzung | Gutachterlich ermittelt |
Reparaturkosten | 2.800 € | 4.700 € |
Nutzungsausfall (6 Tage) | 0 € | 210 € |
Wertminderung | 0 € | 500 € |
So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
Damit die gegnerische Versicherung Ihre berechtigten Ansprüche anerkennt, sollten Sie systematisch vorgehen. Ich unterstütze Sie dabei von Anfang an:
- Unfall dokumentieren (Fotos, Zeugen, Unfallskizze)
- Unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen – auf Kosten der Versicherung
- Rechtsanwalt einschalten, wenn gewünscht (ebenfalls kostenfrei bei klarer Schuldfrage)
- Kein Kontakt mit der gegnerischen Versicherung ohne Beratung
Ich arbeite eng mit erfahrenen Partnern aus Werkstätten, Anwaltskanzleien und Mietwagenservices zusammen – für eine reibungslos koordinierte Regulierung.
Ob in Bielefeld-Schildesche, Dornberg oder Heepen – ich bin kurzfristig für Sie erreichbar und begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Häufig gestellte Fragen zur Kostenübernahme nach einem Unfall
Viele Betroffene wissen nicht genau, was Ihnen zusteht – hier die häufigsten Fragen:
Muss ich die Kosten für den Gutachter selbst zahlen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Was passiert, wenn ich mein Auto nicht reparieren lasse?
Sie können fiktiv abrechnen und sich das Geld auszahlen lassen – allerdings nur netto, ohne Mehrwertsteuer.
Bekomme ich auch Nutzungsausfall, wenn ich keinen Mietwagen nehme?
Ja. Die Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen als Pauschale zu – abhängig vom Fahrzeugtyp.
Wann lohnt sich ein Anwalt?
Immer, wenn es um eine faire Regulierung geht. Bei Haftpflichtschäden trägt die Versicherung auch die Anwaltskosten.
Wird mein Schaden vollständig ersetzt?
Ja – sofern Sie ihn korrekt dokumentieren und nachweisen. Genau dafür ist ein unabhängiges Gutachten entscheidend.
Was ist, wenn die Versicherung kürzt?
Dann lohnt sich der Gang zum Anwalt. Ich arbeite auf Wunsch mit erfahrenen Kanzleien zusammen.
Interessante Links zur Schadensregulierung durch die gegnerische Versicherung
Sie möchten sich weiter informieren oder direkt Kontakt aufnehmen? Hier finden Sie hilfreiche Quellen: