Kfz Gutachter Ibrahim

Leihwagen nach dem Unfall – Wer zahlt und worauf müssen Sie achten?

Kfz Gutachter Sparrenburg Ibrahim

Einleitung

Ein Autounfall ist schon ärgerlich genug – doch was tun, wenn das eigene Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist? Viele Geschädigte stellen sich dann die Frage: Steht mir ein Mietwagen zu? Wer zahlt dafür – und worauf muss ich achten? Denn auch beim Thema Leihwagen nach einem Unfall gibt es klare Regeln, aber auch viele Stolperfallen.

Als Kfz Gutachter in Bielefeld unterstütze ich Sie nicht nur bei der Schadensbewertung, sondern helfe Ihnen auch dabei, Ihre Mobilität zu sichern. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben, wie lange dieser genutzt werden darf, wer die Kosten trägt und welche Fallstricke Sie vermeiden sollten.

Wann haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen?

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht auf einen gleichwertigen Mietwagen, sofern Ihr eigenes Fahrzeug durch den Unfall nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist. Der Anspruch gilt für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Ihr Fahrzeug ist nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher
  • Sie sind auf das Fahrzeug angewiesen (z. B. beruflich, familiär)
  • Der Unfall wurde nicht von Ihnen verursacht

Tabelle: Anspruchsvoraussetzungen für Mietwagen

VoraussetzungBedeutung
Nicht fahrbereites FahrzeugTechnisch oder sicherheitsbedingt nicht nutzbar
Keine MitschuldReiner Haftpflichtschaden
NutzungserfordernisZ. B. Berufspendler, Familie, Pflege etc.

Tipp: Auch wenn Sie keinen Mietwagen benötigen, können Sie stattdessen eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Sprechen Sie mich gerne darauf an.

Wer zahlt den Leihwagen nach einem Unfall?

Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Mietwagen – vorausgesetzt, die Anmietung war notwendig, angemessen und nachvollziehbar. Wichtig ist dabei die Einhaltung der üblichen Marktpreise und die Wahl eines gleichwertigen Fahrzeugs.

Was wird übernommen?

  • Tagesmiete (basierend auf Fahrzeugklasse Ihres beschädigten Wagens)
  • Zulässige Nebenkosten (z. B. Winterreifen, Zustellung)
  • Mietdauer entsprechend Reparatur oder Wiederbeschaffung

Tabelle: Kostenübernahme im Überblick

KostenartWird übernommen?
FahrzeugmieteJa, bei marktgerechter Preisgestaltung
ZusatzversicherungNein (z. B. Vollkasko für Mietwagen)
Zustellung/AbholungJa, falls notwendig und nachvollziehbar
KautionNein – vom Mieter zu hinterlegen

Wie lange dürfen Sie den Mietwagen nutzen?

Die Mietdauer hängt davon ab, wie lange Ihr eigenes Fahrzeug nicht nutzbar ist. Das kann die Reparaturdauer oder die Wiederbeschaffungszeit bei einem Totalschaden betreffen.

  • Bei Reparatur: Für die Dauer, die in einem Kfz Gutachten als Reparaturzeit angegeben ist
  • Bei Totalschaden: Für die Dauer der Wiederbeschaffung (meist 10–14 Kalendertage)

Wichtig: Wenn Sie den Mietwagen darüber hinaus behalten, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen – es sei denn, Sie weisen einen triftigen Grund nach (z. B. verzögerte Ersatzfahrzeuglieferung).

Worauf Sie bei der Anmietung achten sollten

Nicht jeder beliebige Mietwagen wird übernommen. Um Kürzungen durch die Versicherung zu vermeiden, sollten Sie einige Dinge beachten:

  • Fahrzeugklasse: Mieten Sie ein Fahrzeug, das Ihrer eigenen Fahrzeugklasse entspricht oder eine Klasse darunter
  • Preisvergleich: Nutzen Sie lokale Anbieter oder lassen Sie sich von mir beraten
  • Dokumentation: Bewahren Sie Verträge und Quittungen gut auf
  • Keine unnötigen Zusatzleistungen: Diese werden meist nicht erstattet (z. B. Navigationsgerät)

Mein Tipp: Ich arbeite mit verlässlichen Mietwagenpartnern in Bielefeld zusammen – auf Wunsch vermittle ich Ihnen kurzfristig ein Fahrzeug zu erstattungsfähigen Konditionen.

Alternativen: Nutzungsausfall statt Mietwagen

Wenn Sie keinen Leihwagen benötigen oder lieber auf eine finanzielle Entschädigung zurückgreifen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Fahrzeugtyp und wird im Kfz Gutachten vermerkt.

Vorteile der Nutzungsausfallentschädigung:

  • Keine Eigenkosten oder Kaution
  • Freie Nutzung des Geldes
  • Kein Aufwand mit Mietverträgen

Tabelle: Beispiel Nutzungsausfallentschädigung

FahrzeugklasseEntschädigung pro Tag
Mittelklasse (z. B. Golf)ca. 38 – 43 €
Kompaktklasse (z. B. Polo)ca. 23 – 27 €
Oberklasse (z. B. 5er BMW)ca. 60 – 80 €

Häufig gestellte Fragen zum Mietwagen nach Unfall

Viele Geschädigte sind unsicher, was ihnen zusteht. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Muss ich vor der Anmietung die Versicherung fragen?

Nein – Sie dürfen direkt mieten. Die Voraussetzungen sollten aber erfüllt sein.

Kann ich mir ein besseres Auto mieten?

Nur wenn Sie die Differenz zur zulässigen Fahrzeugklasse selbst übernehmen.

Gibt es eine Mindestdauer für die Mietwagennutzung?

Nein – auch bei kürzeren Ausfallzeiten besteht Anspruch auf Ersatzmobilität.

Muss ich den Mietwagen selbst zahlen?

Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung marktübliche Kosten.

Was ist günstiger – Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Das hängt von Ihrer Nutzung ab. Bei regelmäßigem Bedarf ist der Mietwagen sinnvoll, bei weniger Nutzung die Entschädigung.

Kann ich beides geltend machen?

Nein – entweder Mietwagen oder Nutzungsausfall, nicht beides gleichzeitig.

Interessante Links rund um Mietwagen und Unfallregulierung

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