Ja, Sie können die Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen lassen. Wichtig ist jedoch, vorher sicherzustellen, dass die Versicherung das Gutachten erhalten und bestätigt hat. Andernfalls könnten Verzögerungen oder Komplikationen bei der Schadensregulierung auftreten. Falls Sie unsicher sind, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite.