Ja, allerdings sollte das Fahrzeug erst repariert werden, nachdem die Versicherung das Gutachten geprüft hat. Eine voreilige Reparatur kann dazu führen, dass wichtige Beweise fehlen, falls es zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommt. Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit dem Gutachter oder einem Anwalt zu halten.