Kfz Gutachter Ibrahim

Was tun, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt?

Kfz Gutachter Sparrenburg Ibrahim

Einleitung

Sie hatten einen Unfall, haben ein professionelles Kfz Gutachten erstellen lassen – und dann das: Die Versicherung des Unfallverursachers zweifelt Ihr Gutachten an. Eine Situation, die viele Geschädigte verunsichert. Plötzlich geht es um vermeintlich zu hohe Reparaturkosten, angeblich nicht belegbare Schäden oder um die Frage, ob der gewählte Gutachter wirklich neutral war.

Als unabhängiger Kfz Gutachter in Bielefeld kenne ich diese Taktiken. Versicherungen haben häufig ein eigenes Interesse: weniger zahlen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum ein Gutachten angezweifelt wird, wie Sie souverän reagieren und was Sie tun können, um Ihre Ansprüche trotzdem durchzusetzen – mit rechtlicher und sachverständiger Unterstützung.

Warum zweifeln Versicherungen ein Gutachten an?

Versicherungen verfolgen das Ziel, Schäden möglichst kostengünstig zu regulieren. Ein ausführliches und objektives Gutachten, das auch Wertminderungen, versteckte Schäden oder Nutzungsausfall berücksichtigt, steht dem oft im Weg.

Typische Gründe für Zweifel:

  • Die Reparaturkosten erscheinen „zu hoch“
  • Der Wiederbeschaffungswert wird angezweifelt
  • Restwert oder Wertminderung wird nicht anerkannt
  • Die Versicherung möchte ihr eigenes Gutachten erstellen lassen

Tabelle: Häufige Einwände von Versicherungen

Einwand der VersicherungZiel dahinter
„Reparaturkosten zu hoch“Kürzung der Entschädigung
„Wiederbeschaffungswert zu niedrig“Reduzierung der Zahlung im Totalschadenfall
Wertminderung nicht nachvollziehbar“Vermeidung dieser Schadensposition
„Wir schicken unseren eigenen Gutachter“Einfluss auf Gutachtenergebnis

Warum Sie Ihrem eigenen Gutachter vertrauen sollten

Ein unabhängiger Kfz Gutachter – wie ich – arbeitet nicht im Interesse der Versicherung oder Werkstatt, sondern ausschließlich sachlich und objektiv. Das heißt:

  • Die Bewertung erfolgt nach anerkannten Verfahren und Richtlinien
  • Das Gutachten ist rechtssicher und gerichtsfest
  • Auch versteckte Schäden, Nutzungsausfall und Wertminderung werden berücksichtigt

Wichtig: Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Im Haftpflichtfall haben Sie ein Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

So reagieren Sie richtig auf Zweifel der Versicherung

Wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt oder kürzt, bleiben Sie ruhig – und gehen Sie strukturiert vor:

  1. Keine unüberlegten Aussagen gegenüber der Versicherung tätigen
  2. Kontaktieren Sie Ihren Gutachter – ich prüfe die Einwände sorgfältig
  3. Lassen Sie sich rechtlich beraten – ich arbeite mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten zusammen
  4. Widersprechen Sie schriftlich – mit Begründung und ggf. Stellungnahme

Tabelle: Checkliste zur Reaktion auf Einwände

MaßnahmeWarum wichtig?
Keine SchuldanerkennungUm Ihre Ansprüche nicht zu gefährden
Gutachter kontaktierenFachliche Klärung der Kritikpunkte
Anwalt einschaltenRechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Schriftlich reagierenDokumentation und Beweissicherung

Unterstützung durch Gutachter und Anwalt

Als Ihr Gutachter lasse ich Sie in dieser Situation nicht allein. Ich kann für Sie eine schriftliche Stellungnahme zum Gutachten verfassen, in der die Methodik, Plausibilität und Rechenwege nachvollziehbar erläutert werden. Das hilft:

  • Zweifel zu entkräften
  • Kürzungen abzuwehren
  • Die volle Entschädigung zu sichern

In Zusammenarbeit mit einem Verkehrsrechtsanwalt gehen wir bei Bedarf gerichtlich gegen unberechtigte Kürzungen vor. Die Kosten für den Anwalt werden im Haftpflichtfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wann ist ein zweites Gutachten sinnvoll?

In manchen Fällen fordert die Versicherung ein sogenanntes Prüfgutachten oder schickt einen eigenen Sachverständigen. Wichtig:

  • Sie sind nicht verpflichtet, das Ergebnis dieses Gutachters zu akzeptieren
  • Wenn gravierende Unterschiede bestehen, kann ein Obergutachten durch ein Gericht angeordnet werden
  • Meist genügt jedoch eine fundierte Stellungnahme Ihres eigenen Gutachters, um den Fall zu klären

Mein Ziel: Ihre Ansprüche durchzusetzen – fair, rechtssicher und vollständig.

Häufig gestellte Fragen zu Gutachten und Versicherung

Viele Geschädigte sind verunsichert, wenn das Gutachten angezweifelt wird. Hier die wichtigsten Antworten:

Darf die Versicherung ein eigenes Gutachten erstellen lassen?

Ja, aber Sie müssen es nicht akzeptieren – Sie haben das Recht auf einen eigenen Gutachter.

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein – Sie können jederzeit einen freien, unabhängigen Gutachter beauftragen.

Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?

Wir prüfen gemeinsam die Einwände und legen gegebenenfalls Widerspruch ein.

Wer trägt die Kosten für ein Gegengutachten?

Im Haftpflichtfall übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für Ihr Gutachten.

Kann ein Anwalt mir helfen?

Ja – ich arbeite mit erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten in Bielefeld zusammen.

Ist das Gutachten vor Gericht gültig?

Ja – ein neutral erstelltes Gutachten ist gerichtsfest und anerkannt.

Interessante Links zum Thema Gutachten und Versicherung

Hier finden Sie weiterführende Informationen und können bei Fragen jederzeit Kontakt aufnehmen: